Debians Haltung zum Copyright und Lizenzierungsproblemen von KDE

8. Oktober 1998

Es gab große Kontroversen über die verschiedenen Lizenzbedingungen unter denen KDE [1] und Troll Techs [2] Qt-Bibliothek vertrieben werden und über die Beziehungen zwischen diesen zwei Lizenzen.

Dieses Dokument versucht sich auf die Aspekte dieser Situation zu fokussieren, die zu Debians [3] Entscheidung geführt haben, den Vertrieb von KDE-Programmen über Debians Internetauftritte und offizielle CD-ROMs einzustellen.

Es ist wichtig anzumerken, dass diese Maßnahme nicht aufgrund von Feindschaft gegenüber nicht-freier [4] Software oder KDE geschehen ist, sondern ausschließlich auf der Basis gefallen ist, dass die verschiedenen Lizenzen sich derart kombinieren, dass weder Debian (noch sonst jemand) das Recht hat, diese Programme zu vertreiben.

Das Problem

  1. Troll Techs Qt-Bibliothek wird unter einer Lizenz [5] vertrieben, die die folgende Bedingung enthält: You may copy this version of the Qt Free Edition provided that the entire archive is distributed unchanged and as a whole, including this notice.
  2. Der KDE-Code ist unter der GNU GPL v2 [6] lizenziert.
  3. Derzeit muss KDE gegen Qt gelinkt werden, um funktionsfähige Programme zu erhalten.

Klausel 2.b. der GPL lautet:

You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.

Die logische Konsequenz daraus lautet, dass Sie alles unter der GPL vertreiben müssen, falls Sie KDE-Code unter der GPL gegen Troll Techs Qt-Bibliothek verlinken und vertreiben.

Allerdings besteht die GPL darauf, dass Sie das Recht erteilen, den kompletten Quellcode eines unter der GPL vertriebenen Programms zu verändern. Dies steht in Konflikt mit den Lizenzbedingungen von Qt.

Klausel 7 der GPL lautet:

7. If ... for any other reason ... conditions are imposed on you ... that contradict the conditions of this License, they do not excuse you from the conditions of this License. If you cannot distribute so as to satisfy simultaneously your obligations under this License and any other pertinent obligations, then as a consequence you may not distribute the Program at all.

Daher ist uns das Recht versagt, das Programm überhaupt zu vertreiben.

Mögliche Lösungen

  1. Lizenzänderung

    Da es die Wahl der Lizenz ist, die dieses Problem verursacht hat, wäre eine mögliche Lösung die Änderung der Lizenz. Es ist problemlos möglich, ein Programm unter einer Lizenz zu vertreiben, die folgendes oder ähnliches enthält:

    This program is distributed under the GNU GPL v2, with the additional permission that it may be linked against Troll Tech's Qt library, and distributed, without the GPL applying to Qt;

    Dies würde es Debian (und allen anderen) erlauben, KDE-Programme zu vertreiben und es scheint die tatsächlichen Ziele der KDE-Entwickler widerzuspiegeln.

    Wer kann dies erreichen?

    Die einzige Person, die die Lizenzbedingungen unter der ein Programm vertrieben wird ändern kann, ist der Urheber (d.h. in den meisten Fällen der Autor).

    Im Fall von Programmen, die komplett von KDE-Kernentwicklern geschrieben wurden, sollte es relativ geringe Schwierigkeiten geben, sich auf eine alternative Lizenz, unter der die Programme vertrieben werden können, zu einigen.

    Schwierigkeiten werden wahrscheinlich auftreten, wenn entweder signifikante Teile des Codes von der breiteren Öffentlichkeit beigetragen wurden oder wenn Code Dritter unter der GPL auf die Qt portiert wurde. Dies ist nicht überraschend, da die GPL explizit dazu entwickelt wurde, zu verhindern, dass Code unter der GPL in nicht-freie Software eingebaut werden kann.

  2. KDE verliert seine Abhängigkeit von nicht-freier Software.

    Es gibt einige Szenarien, die dazu führen könnten, der vielversprechenste ist das Harmony-Projekt [7] (ein Versuch, einen Ersatz für Qt unter der GPL zu entwickeln).

    Falls eines davon Erfolg haben sollte, dann sollte es möglich sein, KDE-Programme ohne Abhängigkeiten von nicht-freiem Code zu bauen und dann würden diese ein Teil der Hauptdistribution (main) von Debian GNU/Linux werden.

    Damit dies passieren kann, müssen die KDE-Entwickler davon absehen, irgendeine andere nicht-freie Bibliothek zu verwenden. Auch würde es helfen, wenn sie sich auf diejenigen Funktionen beschränkten, die (in Kürze) in Harmony verfügbar sein werden.

Was IST also erlaubt?

Für Code, der zu 100 % von KDE-Kernentwicklern erstellt wurde, können sie ihre eigene Lizenz verspotten und KDE-Programme nach Gusto verteilen [8].

Für Betriebssysteme, die Qt als Standardkomponente [9] vertreiben gibt es eine Ausnahme in der GPL, die es ihnen erlaubte, KDE-Programme, die gegen die Qt gelinkt sind, zu vertreiben.

Natürlich können die Quellen frei vertrieben werden, da es kein Problem gibt, bis diese mit dem Qt-Bibliotheken und deren in Konflikt stehenden Lizenz verbunden werden.

Was ist also NICHT erlaubt?

Das Verwenden von Code unter der GPL (von Personen, die nicht der Urheber sind), um diesen gegen Code mit einer inkompatiblen Lizenz zu verlinken und die daraus entstehenden Programme zu verteilen, ist explizit verboten [10].

In der Praxis enthalten die meisten Programme unter der GPL Patches, die von vielen Autoren eingereicht wurden. Das bedeutet, dass es für eine einzelne Person unmöglich wird, zu behaupten, sie sei der einzige Urheber, und könne daher den Code unter alternativen Lizenzen ausgeben.

Es sollte vermerkt werden, dass einige KDE-Programme signifikant Teile von Code unter der GPL haben, für deren Linken gegen Qt und Verteilen der so entstandenen Programme die Zustimmung weder gesucht noch erhalten wurde.

Schlussfolgerung

  1. Jeder sollte die Lizenz auswählen, die seinen Wünschen entspricht.

    Die KDE-Entwickler möchten nicht alle Beschränkungen der GPL verlangen, daher sollten sie die GPL nicht verwenden.

  2. Jeder sollte die Lizenzbedingungen, unter der Software vertrieben wird, respektieren.

    Für Debian bedeutet dies derzeit, dass wir die Wahl der GPL von KDE respektieren, indem wir ihre Programme nicht vertreiben (wie dies in der GPL gebeten wird).

    Für KDE bedeutet dies, dass sie die Wahl der GPL durch andere respektieren sollten und die Erlaubnis, Code mit nicht-freien Bibliotheken zu verlinken einholen sollten, bevor sie die daraus entstandenen Programme vertreiben.

Quellen

[1] http://www.kde.org/
[2] http://www.trolltech.com/
[3] https://www.debian.org/
[4] https://www.debian.org/social_contract#guidelines
[5] http://www.troll.no/free-license.html (toter Link)
[6] https://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
[7] http://harmony.ruhr.de/ (toter Link)
[8] Stephan Kulow, der sowohl Debian-Betreuer als auch KDE-Entwickler ist, hat seine Absicht erklärt, weiterhin Debian-Pakete zu erstellen, die von KDE selbst vertrieben würden: ftp://ftp.kde.org/pub/kde/stable/latest/distribution/deb/
[9] Es ist nicht klar, dass es so ein Betriebssystem gibt, aber dies ist ein Streitthema. In jedem Fall enthält Debian GNU/Linux Qt nicht, da es nicht den Debian Richtlinien für Freie Software genügt[4].
[10] Eine mögliche Ausnahme ist der Vertrieb von KDE-Programmen für ein Betriebssystem, dass Qt als Standardkomponente enthält. Debian GNU/Linux ist bestimmt kein solches System, und viele Personen (darunter auch RMS) würden sagen, dass Linux als ganzes dies nicht erfüllt.

Hinweis: Red Hat ist zu einer ähnlichen Schlussfolgerung gekommen, die auch von Interesse sein könnte: http://www.redhat.com/redhat/qtlicense.html [URL nicht mehr gültig]

Qt ist eine Handelsmarke der Troll Tech AS.

Antworten auf Fragen bezüglich dieses Dokuments können Sie hier finden: http://www.uk.debian.org/~phil/KDE-FAQ.html

Copyright (C) 1998 Philip Hands. Sie dürfen diese Aussage gemäß den Regeln der GNU General Public Licence, Version 2, weiterverteilen (beachten Sie, dass Sie natürlich geänderte Versionen deutlich kennzeichnen müssen).