Lizenzinformationen für CD Verkäufer

Da Debian großteils aus Software besteht, die unter der GNU General Public License (inoffizielle deutsche Übersetzung) lizenziert ist, muss jeder Distributor sicherstellen, dass er diese Lizenz nicht verletzt. Falls Sie Debian oder Teile davon in kompilierter (binärer) Form weitergeben, dann lesen Sie bitte die folgenden Erklärungen und Ratschläge.

Da die Gesetze über Copyright/Urheberrecht von Land zu Land verschieden sind, kann das Debian-Projekt keine sicheren rechtlichen Ratschläge geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt in Ihrem Land, falls Sie Fragen zu den Verpflichtungen haben, die mit der Weitergabe von Debian einhergehen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Übersetzung von rechtlichen Texten sehr fragwürdig ist, und deshalb das englische, nicht übersetzte Original verwendet wird, wenn wir die GPL zitieren.

Das Weitergeben von Software, die unter der GNU GPL lizenziert ist, als Objekt-Code oder in binärer Form, sei es als CD-Image über das Internet oder als gebrannte oder gepresste CD, verpflichtet den Distributor (kommerziell und nicht-kommerziell) dazu, den Empfänger der Software darüber zu informieren, wie er den Quellcode der Software beziehen kann. Der Quellcode muss für den Empfänger mindestens drei Jahre verfügbar sein. Der Hinweis auf einen FTP-Server (z.B. den des Debian-Projektes) ist nicht ausreichend!

Aus der GPL:

3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:

a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange;

Der Distributor bietet eine Kopie der kompletten zugehörigen Quellen zusammen mit der binären Version an. Falls die Kunden diese binäre Version über das Internet herunterladen, ist es ausreichend die Quellen zum selben Archiv hinzuzufügen. Der Distributor muss die Kunden nicht dazu veranlassen diese auch herunterzuladen.

ODER

b) Accompany it with a written offer, valid for at least three years, to give any third party, for a charge no more than your cost of physically performing source distribution, a complete machine-readable copy of the corresponding source code, to be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange;

Der Distributor muss dem Kunden ein schriftliches Angebot geben, jedem (nicht nur den eigenen Kunden) zu einem späteren Zeitpunkt während wenigstens der nächsten drei Jahre die Quellen zur Verfügung zu stellen. Der Distributor kann allerdings eine angemessene Gebühr für das Erstellen und Verschicken der Quell-CDs verlangen. Einfach nur auf eine dritte Partei (beispielsweise eine andere Firma, die Quellcode-CDs verkauft oder das Debian-Archiv) hinzuweisen ist nicht ausreichend. Falls kein schriftliches Angebot vorliegt, müssen die Quellen zusammen mit der binären Form verfügbar gemacht werden.

ODER

c) Accompany it with the information you received as to the offer to distribute corresponding source code. (This alternative is allowed only for noncommercial distribution and only if you received the program in object code or executable form with such an offer, in accord with Subsection b above.)

Falls der Distributor keine kommerzielle Organisation ist und er die Software in ihrer binären Form mit einem schriftlichen Angebot, wie oben in Absatz b) beschrieben, erhalten hat, dann hat er die Möglichkeit dieses Angebot einfach weiterzugeben.

Empfohlene Vorgehensweise

Jeder, der binäre Debian CDs, CD-Images oder binäre Pakete (auch wenn sie über ein anderes Medium, wie z.B. das Internet, zur Verfügung gestellt werden) verteilt, muss die kompletten dazugehörigen Quellen aller Software, die unter der GPL lizenziert ist, zur Verfügung stellen.

Falls standardmäßig keine Quell-CDs zur Verfügung gestellt werden, ist eine Möglichkeit die oben genannten Anforderungen zu erfüllen, eine CD mit den dazugehörigen Quellen zu brennen und diese aufzubewahren. Zusätzlich muss dem Kunden ein schriftliches Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, gegeben werden, in dem festgehalten wird, dass die Quellen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Der einfachste Weg ist aber, sowohl die Quellen als auch die binären CDs zusammen und zum selben Preis zur Verfügung zu stellen. Da CDs heutzutage sehr billig sind, wird das die Kosten nur geringfügig erhöhen.

Zusätzliche Erklärungen

Auf den FTP-Server einer dritten Partei zu verweisen ist aus zwei Gründen nicht ausreichend:

Falls ein Quell-Paket, das unter der GPL lizenziert ist, weitergegeben oder verändert und anschließend weitergegeben wird, sollte man immer den Quelltext zusammen mit dem binären Paket aufbewahren oder wenigstens an einer anderen Stelle speichern. Falls ein Kunde oder Anwender zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Quellcode fragt, muss es immer möglich sein, diesen auch zur Verfügung zu stellen.

Die Free Software Foundation unterhält eine Liste von häufigen Fragen und deren Antworten (FAQ), die möglicherweise zusätzliche Erklärungen zu den obigen Punkten gibt:

  1. Falls ich Software, die unter der GPL lizenziert ist, gegen eine Gebühr verteile, muss ich sie dann der Öffentlichkeit auch umsonst zur Verfügung stellen?
  2. Falls ich eine bestimmte Software, die ich unter der GPL erhalten habe, benutze, kann ich den ursprünglichen Quellcode verändern und dann das neue Programm kommerziell vertreiben?
  3. Ich möchte Software in binärer Form ohne den Quellcode vertreiben. Darf ich den Quellcode per FTP zur Verfügung stellen, anstatt ihn auf Anfrage zu verschicken?
  4. Kann ich die binären Pakete auf meinem Internet-Server verfügbar machen und die Quellen auf einem anderen?
  5. Ich möchte eine erweiterte Version einer GPL-geschützten Software in binärer Form vertreiben. Ist es ausreichend, die Quellen der ursprünglichen Software zur Verfügung zu stellen?
  6. Ich möchte Software in binärer Form weitergeben, aber den kompletten Quellcode weiterzugeben ist unpraktisch. Ist es ausreichend, den Anwendern lediglich die diffs zur ursprünglichen Version zusammen mit der binären Form zu geben?
  7. Ich möchte Software in binärer Form per anonymous FTP verfügbar machen, aber die Quellen nur Leuten schicken, die sie bestellen.
  8. Wie kann ich sicherstellen, dass jeder Anwender, der die Software herunterlädt, auch die Quellen erhält?
  9. Ich habe herausgefunden, dass eine Firma eine Kopie eines GPL-geschützten Programmes für Geld vertreibt. Verstößt diese nicht gegen die GPL, wenn sie die Software nicht über das Internet verfügbar macht?