Abmahnungen wegen Verbreitung von Debian ein Scherz

27. April 2011

Aktuell schlägt der Fall einer vorgeblichen Abmahnung einer Debian-Nutzerin hohe Wellen. Der Nutzerin wurde in einem gefälschten, anwaltlichen Schreiben zur Last gelegt, mit dem Verbreiten des Debian-Betriebssystems über BitTorrent die Rechte einer niederländischen Firma verletzt zu haben.

Wie sich inzwischen heraussstellte, handelt es sich bei diesem Abmahn-Schreiben um einen schlechten Scherz, und sowohl die Anschuldigungen als auch die niederländische Firma erwiesen sich als frei erfunden. Auch die parallel stattfindende Prüfung seitens des Debian-Projektes hatte ergeben, dass das Debian-Projekt in seiner Distribution keinerlei Werke der (erfundenen) niederländischen Firma vertreibt oder vertrieb.

Sich umgehend an Debian und einen Anwalt zu wenden war die absolut richtige Reaktion, sagt Alexander Reichle-Schmehl, Pressesprecher und Mitglied in Debians FTP-Team: Durch die Debian-Richtlinien für Freie Software ist das Weiterverbreiten der Debian-Distribution absolut legal, und wird vom Debian-Projekt nicht nur gebilligt sondern ausdrücklich erwünscht.

Über Debian

Das Debian-Projekt wurde 1993 von Ian Murdock als wirklich freies Gemeinschaftsprojekt gegründet. Seitdem hat sich das Projekt zu einem der größten und einflussreichsten Open-Source-Projekte entwickelt. Tausende Freiwillige arbeiten zusammen, um Debian-Software herzustellen und zu betreuen. Übersetzt in 70 Sprachen und eine große Bandbreite an Computertypen unterstützend, bezeichnet sich Debian als das universelle Betriebssystem.

Kontaktinformationen

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Debian-Webseiten unter https://www.debian.org/ oder schicken Sie eine E-Mail an <press@debian.org>.