Debian-Gesellschaftsvertrag, Version 1.0
Version 1.0, ratifiziert am 5. Juli 1997.
Sie wurde durch die am 26. April 2004 ratifizierte Version 1.1 und die am 01. Oktober 2022 ratifizierte aktuelle Version 1.2 ersetzt.
Debian, die Hersteller des Systems Debian GNU/Linux, haben den »Gesellschaftsvertrag« aufgestellt. Die Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG), Teil dieses Vertrages und ursprünglich als eine Menge an Verpflichtungen entwickelt, denen wir zustimmen, wurden von der Free-Software-Community als Basis der Open-Source-Definition übernommen.
»Gesellschaftsvertrag« mit der Gemeinschaft für Freie Software
Debian wird 100% Freie Software bleiben
Wir versprechen, dass die Debian-GNU/Linux-Distribution auch weiterhin vollständig aus Freier Software bestehen wird. Da es viele verschiedene Auslegungen des Begriffs »Freie Software« gibt, haben wir weiter unten die Richtlinien aufgeführt, nach denen wir Freie Software identifizieren. Trotzdem werden wir Anwender unterstützen, die nicht-freie Programme einsetzen oder entwickeln. Wir werden aber niemals das Gesamtsystem von nicht-freier Software abhängig machen.
Unser Beitrag zur Gemeinschaft für Freie Software
Wenn wir neue Komponenten des Debian-Systems schreiben, so werden wir sie als Freie Software lizenzieren. Wir werden das bestmögliche System erstellen, so dass Freie Software weit verbreitet und genutzt wird. Wir werden Korrekturen, Verbesserungen, Anwenderwünsche usw. an die ursprünglichen (»upstream«) Autoren weiterleiten, deren Programme in unser System integriert wurden.
Wir werden Probleme nicht verbergen
Wir werden unsere Fehlerdatenbank für alle Zeiten öffentlich betreiben. Fehlermeldungen, die von Anwendern online abgeschickt werden, werden augenblicklich für andere sichtbar.
Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und Freie Software
Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Anwender und der Gemeinschaft für Freie Software. Ihre Interessen stehen an erster Stelle. Wir werden unsere Nutzer bei ihrer Arbeit mit den verschiedensten Rechnerumgebungen unterstützen. Wir haben nichts dagegen, dass kommerzielle Software auf Debian-Systemen eingesetzt wird. Außerdem erlauben wir anderen eine erweiterte (»Value-Added«) Distribution zu erstellen, die Debian und kommerzielle Software enthält, ohne dafür irgendwelche Gebühren zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir ein integriertes System von hoher Qualität und 100% Freier Software anbieten, die die gerade beschriebene Nutzung nicht durch rechtliche Einschränkungen, wie z.B. durch Lizenzverträge, verhindert.
Programme, die nicht unseren Standards für Freie Software genügen
Wir wissen, dass einige unserer Anwender unbedingt Programme einsetzen müssen, die nicht den Debian-Richtlinien für Freie Software entsprechen. Für solche Programme haben wir die zusätzlichen Bereiche »contrib« und »non-free« auf unserem FTP-Archiv eingerichtet. Die Software in diesen Verzeichnissen ist nicht Bestandteil des Debian-Systems, wurde aber trotzdem für den Einsatz in einem Debian-System vorbereitet. Wir empfehlen den CD-Herstellern, die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Programmpakete in diesen Verzeichnissen zu studieren und selbst zu entscheiden, ob sie die Programme mit ihren CDs verteilen dürfen. Obwohl die Programme aus »non-free« nicht Bestandteil der Debian-Distribution sind, unterstützen wir ihren Einsatz und bieten Infrastruktur für diese nicht freien Programme an, z.B. unsere Fehlerdatenbank und die Mailinglisten.
Die Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG)
Unbeschränkte Weitergabe
Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht verhindern, dass irgendjemand diese Software als Bestandteil einer Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen enthält, verkauft oder weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.
Quellcode
Das Programm muss im Quellcode vorliegen, und es muss die Weitergabe sowohl im Quellcode als auch in kompilierter Form erlaubt sein.
Weiterführende Arbeiten
Die Lizenz muss Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und es erlauben, dass diese unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.
Integrität des ursprünglichen Quellcodes
Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann verbieten, wenn sie die Weitergabe von so genannten Patch-Dateien mit dem Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner Herstellung zu modifizieren. Die Lizenz muss ausdrücklich die Weitergabe der aus dem veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf fordern, dass die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer tragen müssen.
(Dies ist ein Kompromiss. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren, Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zu erlauben.)
Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe von Personen diskriminieren.
Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen
Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzbereichs vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, dass das Programm geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.
Weitergabe der Lizenz
Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die das Programm erhalten, ohne dass es für sie notwendig ist, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben.
Keine spezielle Lizenz für Debian
Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig sein, dass das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debian-System gewährt wurden.
Keine Auswirkungen auf andere Programme
Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird. Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, dass alle anderen Programme auf dem gleichen Medium Freie Software sein müssen.
Beispiellizenzen
Die GPL-, BSD- und Artistic-Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen, die wir als »frei« betrachten.
Das Konzept, unseren »Gesellschaftsvertrag mit der Gemeinschaft für freie Software« aufzustellen, wurde von Ean Schuessler vorgeschlagen. Dieses Dokument wurde von Bruce Perens entworfen und von den anderen Debian-Entwicklern in einer einmonatigen E-Mail-Konferenz im Juni 1997 verfeinert, bevor es dann als öffentliche Richtlinie des Debian-Projekts akzeptiert wurde.
Bruce Perens entfernte später die Debian-spezifischen Teile aus den Debian-Richtlinien für Freie Software um »Die Open-Source Definition« zu erstellen.
Andere Organisationen können von diesem Dokument ableiten oder auf ihm aufbauen. Bitte erwähnen Sie das Debian-Projekt als Quelle, wenn Sie dies tun.
Dies ist die deutsche Übersetzung von »Debian's social contract with the free software community«. In Zweifelsfällen ist das englische Original maßgeblich.