Abmahnungen wegen Verbreitung von Debian ein Scherz
27. April 2011
Aktuell schlägt der Fall einer vorgeblichen Abmahnung einer Debian-Nutzerin hohe Wellen. Der Nutzerin wurde in einem gefälschten, anwaltlichen Schreiben zur Last gelegt, mit dem Verbreiten des Debian-Betriebssystems über BitTorrent die Rechte einer niederländischen Firma verletzt zu haben.
Wie sich inzwischen heraussstellte, handelt es sich bei diesem Abmahn-Schreiben um einen schlechten Scherz, und sowohl die Anschuldigungen als auch die niederländische Firma erwiesen sich als frei erfunden. Auch die parallel stattfindende Prüfung seitens des Debian-Projektes hatte ergeben, dass das Debian-Projekt in seiner Distribution keinerlei Werke der (erfundenen) niederländischen Firma vertreibt oder vertrieb.
Sich umgehend an Debian und einen Anwalt zu wenden war die absolut richtige Reaktion
,
sagt Alexander Reichle-Schmehl, Pressesprecher und Mitglied in Debians FTP-Team:
Durch die Debian-Richtlinien für Freie Software ist das Weiterverbreiten der Debian-Distribution absolut legal, und wird vom
Debian-Projekt nicht nur gebilligt sondern ausdrücklich
erwünscht.
Über Debian
Das Debian-Projekt wurde 1993 von Ian Murdock als wirklich freies
Gemeinschaftsprojekt gegründet. Seitdem hat sich das Projekt zu einem der
größten und einflussreichsten Open-Source-Projekte entwickelt. Tausende
Freiwillige arbeiten zusammen, um Debian-Software herzustellen und zu
betreuen. Übersetzt in 70 Sprachen und eine große Bandbreite an
Computertypen unterstützend, bezeichnet sich Debian als das universelle
Betriebssystem
.
Kontaktinformationen
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Debian-Webseiten unter https://www.debian.org/ oder schicken Sie eine E-Mail an <press@debian.org>.